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Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.

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