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Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft

Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. [..] Die Datenspeicherung von Festnetzanschlüssen und Handys an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung.

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