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Man fragt sich immer was kann jemand mit einen öffentlich verfügbaren Daten machen. Nichts? Gutes? Böses? Ein britscher Fernsehmann verstand beispielsweise nicht, warum sich alle so über den Verlust persönlicher Daten von 25 Millionen Briten aufregten. Er meinte ist doch alles kein Problem. Um zu zeigen, dass er das Gesagte auch selber glaubte veröffentlichte er seine eigenen Bankverbindungsdaten.

Alles was man mit den Bankdaten tun kann ist mir Geld überweisen. Nicht abheben. Ehrlich, ich habe weiß nicht was die Aufregung soll.

Eine Woche später passte er seinen Standpunkt an. Ein Identitätsdieb hatte sich nämlich einen Spaß erlaubt und im Namen des Moderators 500 Pfund auf das Konto der Wohltätigkeitsorganisation Diabetes UK überwiesen.

Ich öffnete meine Kontoauszüge diesen Morgen und fand heraus, dass jemand eine automatische Einzugsermächtigung eingerichtet hat die 500Pfund von meinem Konto abbucht. Die Bank kann wegen des Datenschutzgesetzes nicht einmal herausfinden wer es getan hat oder verhindern, dass es wieder passiert.

So änderte sich seine Meinung wie eine Fahne im Wind.

I lag falsch und wurde für meinen Fehler bestraft. Egal was ich früher gesagt habe, wir müsse die Idioten verfolgen die die CDs verloren haben und so lange Cocktailspieße in ihre Augen stecken bis sie um Gnade flehen.

So, so.

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Wer gern Radio hört, dem empfehle ich die Sendung Demokratie, Bürgerrechte, Innere Sicherheit des Deutschlandfunks.

Die Inhalte des Radiointerviews sind

  • Recht auf Privatsphäre
  • Wozu braucht man all die gesammelten Daten?
  • Der Wert persönlicher Daten für die Wirtschaft
  • Was birgt die Zukunft?

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Warndatei der Versicherungswirtschaft

Tuesday, 8. January 2008

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Heise berichtete heute über einen Beitrag von Report München zum “Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft”. In diesem System werden Personen und Sachverhalte erfasst, die für Versicherer relevant sind.

Sachbearbeiter prüfen vor Vertragsabschluss oder Schadensregulierung die Vorgeschichte fast aller Antragsteller und schicken eine Anfrage an HIS. Dort sind die persönlichen Daten unter einem Code hinterlegt. Gibt es zu diesem Code schon Einträge, wird das dem Sachbearbeiter zurückgemeldet. Der Versicherte hat keine Ahnung, dass seine Daten mit einer schwarzen Liste von über einer Million Risikokunden abgeglichen werden, die oftmals für Ablehnung und Kündigung verantwortlich ist.

Thilo Weichert, Vorsitzender Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft der Datenschützer Deutschlands meint dazu

Alle Aufsichtsbehörden sind einer Meinung, dass das Verfahren, das jetzt praktiziert wird, illegal ist. Dass also hier ein Übermaß an Daten übermittelt wird, keine hinreichende Transparenz besteht und auch die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, die Einwilligungserklärung, die eingeholt wird, nicht in Ordnung ist. Also es muss hier definitiv etwas geändert werden.

Laut dem Bund der Versicherten landen Bürger teils schon auf der schwarzen Liste, wenn sie allein einen Antrag etwa auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellen oder eine “Schadenshäufigkeit” feststellbar ist. “Für die Versicherer ist natürlich ein Verbraucher, der keine Schäden hat, sondern nur Beiträge bezahlt, der beste Kunde”, erklärt Thorsten Rudnik von der Vereinigung zum Konsumentenschutz. Damit werde aber der Sinn einer Versicherung ad absurdum geführt.

Wen es interessiert, ich habe noch ein paar Fakten aus einem Dokument des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgesucht, die die Arbeitsweise dieses Informationssystems etwas genauer beleuchten. Besonders vielen mir folgende Punkte auf

  • schon als Zeuge zu einem Unfall landet man in dieser Datenbank
  • “Daten werden [..] 5 Jahre lang gespeichert”
  • “Zeigt UNIWAGNIS[HIS] einen oder mehrere Treffer an, so kann sich der Sachbearbeiter nicht darauf verlassen, dass eine gesuchte Person tatsächlich gefunden ist.”
  • Anfragen von Versicherten werden “in der Regel nicht beauskunftet.”

Alles in allem werden jedes Jahr über 1 Million Vorfälle gemeldet.

Sparte Zahl der Meldungen
Kfz ca. 1 Mio.
Unfall ca. 500
Rechtsschutz ca. 36.000
Sach ca. 2.000
Leben ca. 750.000
Transport ca. 50
Haftpflicht ca. 15.000

P.S. Auch einen Preis hat diese Datenbank schon erhalten: den BigBrother Award 2006 in der Kategorie Verbraucherschutz.

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StudiVZ - Datenschutzerklärung

Tuesday, 8. January 2008

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Hier eine Mail zur StudiVZ Datenschutzerklärung die gerade eingeflogen kam.

Moin moin,

ich denke mal viele von euch sind wie ich im StudiVZ unterwegs und haben bis spätestens gestern in diese neue Datenschutzerklärung eingewilligt. Ging ja leider nicht anders.
Überrascht war ich gerade eben, als mir mitgeteilt wurde, daß man dennoch die Nutzung der persönlichen Daten (in die man ja eingewilligt hat) einschränken kann !! Und das geht wie folgt :

(Quick’n'Easy - Way)

  1. Ins StudiVZ einloggen
  2. http://www.studivz.net/optout.php aufrufen
  3. Haken entfernen
  4. Speichern

oder (Der “Find den gelben Text auf weissem Hintergrund - Style” -Weg)

  1. Ins StudiVZ einloggen
  2. Ganz unten auf der Seite auf “Datenschutz” klicken
  3. “Datenschutz-Erklärung” klicken
  4. Ganz nach unten scrollen
  5. “Einstellungen zur Verwendung meiner Daten” klicken
  6. Haken entfernen
  7. Speichern

Wäre mir das nicht gesagt worden, hätt ich mich gar nicht erst auf die Suche nach solchen Einstellungen gemacht - geschweige denn sie überhaupt gefunden.
Würde mich freuen, wenn ihr obige Einstellungen vornehmt und auch anderen Leuten Bescheid sagt, oder ggf. die Mail hier weiterleitet.

Cheers,
Pap

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Habe gerade einen Bericht von jemanden gelesen der auszog einen Flugschein zu machen. Dazu gehört auch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. So schreibt Jan S.

Nachdem ich im Frühjahr 2005 meinen Antrag abgegeben hatte, passierte erst einmal sechs Wochen gar nichts. Auf vorsichtige telefonische Nachfrage sagte man mir bei der Luftsicherheitsbehörde Hamburg zunächst, das sei wohl liegengeblieben („Huch“), ich solle morgen noch einmal anrufen, dann am nächsten Tag: „das kann noch dauern“. Ich fragte nach, ob es denn Probleme mit meinem Antrag gäbe, die Antwort war: „Allerdings, das kann man so sagen“. :(
Einige Wochen später, Ende Juni 2005, lud mich dann Herr S. von der Luftsicherheitsbehörde Hamburg zum Verhör vor, um Zweifel an meiner Zuverlässigkeit zu diskutieren.

Bei diesem Interview bekam Herr S. eine Akte des Verfassungsschutzes die über ihn angefertigt wurde vorgelegt.

An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, warum man eine Akte beim Verfassungsschutz hat. So etwas gehört ja nicht unbedingt zu den Dingen, die man gerne besitzt. Bin ich Terrorist oder Gewalttäter?

Mitnichten. Ich bin selbständiger IT-Berater, erledige Gutachten und Auftragsarbeiten für eine Anzahl von Industriekunden und Universitäten.

Nun stellt man sich natürlich Fragen; was kann es sein, dass dem großen Bruder an mir nicht gefällt? In welcher Rasterfahndung bin ich hängen geblieben?

Was war passiert? Herr S. war Teilnehmer an einer 11 Jahre zurückliegenden Friedensdemonstration.

[..] so fing die Akte an: Ich bin 1994(!) auf einer Demonstration kontrolliert worden. Kontrolliert, nicht etwa angezeigt, angeklagt, oder irgendeiner Straftat beschuldigt. Nein, als Teilnehmer registriert.

Natürlich war das nicht alles:

Desweiteren ist offensichtlich mein Bekanntenkreis durchleuchtet worden. So wurde mir vorgehalten, daß ich von 1999 bis 2002 Gesellschafter einer GmbH für Softwareentwicklung war. In dieser Firma, soll es eine Person gegeben haben, die vorbestraft gewesen sei. Jetzt sollte ich bitte erklären, was ich mit dieser Person zu tun gehabt hatte, und wie es habe sein können, daß man eine solche Person beschäftigt.

Nun aber zu seinem primären Vergehen

Das schlimmste aber ist, daß ich auch ganz aktuell zu politischem Extremismus neige. Wie der Verfassungsschutz weiß, bin ich nämlich „Halter eines Bauwagens“. Und in diesem Zusammenhang mit Straftaten wie Nötigung registriert!

Neben der Tatsache, dass Bauwagen im Allgemeinen keine Halter haben, da sie nicht als Kfz zugelassen sind, läßt sich diese Geschichte wie folgt auseinanderdröseln: Ich wohne in Hamburg St. Pauli. Außerdem bin ich Halter eines Allrad-Gelände-LKW‘s, mit dem ich einige Reisen z.B. in die Sahara unternommen habe, bevor ich für so etwas wegen meines neuen Hobbies Fliegen kein Geld mehr hatte :). Dieser LKW ist nun auf der Strasse vor meinem Wohnhaus geparkt gewesen, als auf eben dieser Strasse eine Demonstration zum Thema „Erhalt von Bauwagenplätzen“ stattfand. Diese Demonstration endete in einer Strassenblockade, in deren Verlauf die Polizei diverse LKW und Bauwagen abschleppen ließ.
Da mir schon klar war, daß die Polizei hier nicht zwischen teilnehmenden und nicht teilnehmenden Fahrzeugen unterscheiden würde, war ich im Verlauf der Polizeiaktion zum Einsatzleiter vorgedrungen, hatte ihm auseinandergesetzt, daß mein LKW a) nicht an der Aktion teilnimmt, b) schon seit vier Wochen auf diesem Parkplatz gestanden hat und c) keine Blockade der Strasse begeht, da er am Strassenrand auf einer legalen Parkfläche steht. Wir waren dann übereingekommen, daß ich den Wagen einfach wegfahre und woanders parke, was ich dann auch getan habe. Zu keinem Zeitpunkt ist gegen mich ermittelt oder Anzeige erstattet worden, zumindest weiß ich nichts davon, und wenn, dann wäre es sicherlich ein Leichtes gewesen, die Angelegenheit richtigzustellen, denn es hat an diesem Tag bestimmt genug beweissichernde Fotos etc von der Parksituation auf dieser Strasse gegeben.

Zum Glück gibt es noch den menschlichen Faktor bei solchen Entscheidungen:

Nun, in meinem Fall ist die Sache gut ausgegangen. Herr S. sagte mir am Ende des Gespräches, er persönlich habe keine Zweifel im Sinne meiner Zuverlässigkeit als Luftfahrzeugführer, es sei aber nicht an ihm, das abschliessend zu entscheiden. Aber eine Woche später hatte ich das positive Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung dann in der Tasche.

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Auf dem Weg in den autoritären Staat

Sunday, 6. January 2008

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annalist hatte mich gestern auf einen Artikel von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit dem Titel Auf dem Weg in den autoritären Staat gestoßen. Ein sehr interessanter Artikel über (a) die Rolle des deutschen Bundesverfassungsgerichts und die Verfassung selbst und wie sie immer wieder Spieler und Spielball der Innenpolitik werden und (b) der ständige Kampf die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Freiheit und Sicherheit.

Der konkrete Anlass ist die verabschiedete Vorratsdatenspeicherung zu der sie schreibt

Mit der ohne jeden konkreten Anlass vorgesehenen Speicherung aller Verbindungsdaten fast sämtlicher Bürgerinnen und Bürger – die es den Sicherheitsbehörden erlaubt, individuelle Persönlichkeits-, Verhaltens- und Bewegungsprofile zu erstellen – werden die Grundsätze des Datenschutzes, wie der der Datensparsamkeit, der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit, missachtet und das aus Art. 1 Abs.1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Fernmeldegeheimnis des Art 10 Abs. 1 GG eklatant verletzt.

Nun gliedert sich die Vorratsdatenspeicherung aber nur in eine Reihe weiterer, bereits durchgeführter Überwachungsmaßnahmen und ich frage mich wie lang diese Kette noch wird.

Die überbordende Telefonüberwachung, die verdachtslose Speicherung von Telekommunikationsverbindungs- und Standortdaten auf Vorrat, die Kontenevidenzkontrolle, das akustische Belauschen des nicht öffentlich gesprochenen Worts, die Erhebung und mehrjährige Speicherung von Flugpassagierdaten, die Ausweitung der Videoüberwachung, die automatische Erfassung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen, die Aufnahme biometrischer Daten in Personaldokumenten, die Raster- und verdachtsunabhängige Schleierfahndung, die schrittweise Aufhebung des Trennungsgebots von Polizei und Geheimdiensten, die heimliche Online-Ausspähung privater Computer bis hin zu den Gedankenspielen, verdachtslose Sicherungshaft nach Guantánamo-Manier einzuführen usw.

Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht hier oft noch als letzte Instanz Entscheidungen der Politik zurechtstutzt oder ganz verwirft.

Es ist diese Verbissenheit einer grundrechtsblinden Sicherheitspolitik, die in der jüngeren Vergangenheit zu einer Serie nicht enden wollender Zurechtweisungen durch das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, sprich: zu einem verfassungspolitischen Desaster geführt hat.

Die in der deutschen Nachkriegs-Rechtsgeschichte beispiellose Serie von Blamagen der Politik der inneren Sicherheit begann im März 2004 mit der Verfassungsgerichtsentscheidung zur akustischen Wohnraumüberwachung, mit der wesentliche Teile des Gesetzes zur Einführung des Lauschangriffs als mit dem Grundgesetz unvereinbar erkannt wurden.

Am gleichen Tage erklärte das Gericht mit ausdrücklichem Bezug auf sein Lauschangriffsurteil, dass die in dem von der Bundesregierung novellierten Außenwirtschaftsgesetz vorgesehene Ausdehnung der Befugnisse des Zollkriminalamtes zur heimlichen Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG nicht vereinbar ist.

Ein gutes Jahr danach urteilte das Bundesverfassungsgericht über das niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und stellte fest, dass die dort der Polizei eingeräumten Befugnisse zur präventiven Überwachung von Telefongesprächen zur Verdachtsschöpfung, also ohne das Vorliegen konkreter Anhaltpunkte oder Verdachtsmomente für eine drohende oder in Vorbereitung befindliche Straftat, mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

Wiederum ein Jahr später, im April 2006, erklärte das Gericht am exemplarischen Fall Nordrhein-Westfalens die in der Folge der Terroranschläge von New York und Washington von den Landesregierungen an den Universitäten durchgeführten verdachtslosen Rasterfahndungen für nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.

Nicht einmal drei Monate danach urteilte das Bundesverfassungsgericht über den Europäischen Haftbefehl und erklärte das Haftbefehlsgesetz, mit dem der entsprechende europäische Rahmenbeschluss in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, als in toto grundgesetzwidrig.

Wiederum nur knapp sechs Monate später, im Juli 2006, entschied das Bundesverfassungsgericht schließlich über das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von Zivilflugzeugen erlaubt hätte, wenn, so das Gesetz wörtlich, „nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll.“ Das oberste deutsche Gericht erklärte diese Regelung des Gesetzes als mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG unvereinbar und damit für nichtig.7

Dass schließlich der Bundesgerichtshof die ohne jede Rechtsgrundlage praktizierte heimliche Online-Durchsuchung von Computern als rechtswidrig erkannt und verboten hat, und dass die sicherheitspolitischen Maßnahmen im Vorfeld und aus Anlass des G 8-Gipfels von Heiligendamm (bis hin zum Einsatz von Tornado-Aufklärern) allesamt mit großen grundgesetzlichen Fragezeichen versehen sind, sind nur die vorläufig letzten Belege für eine unter grundrechtlichen und rechtspolitischen Gesichtspunkten erschreckenden Bilanz der deutschen Innen- und Rechtspolitik.

Schade, dass unser derzeitiger Innenminister dass doch so arg anders sieht:

Konsequent und ganz in der Manier der „Konservativen Revolution“ der 20er und frühen 30er Jahre ist es dann auch der Bundesinnenminister, der beklagt, dass „die Verfassung immer stärker die Kette geworden ist, die den Bewegungsspielraum der Politik lahm legt.“ Immer mehr werde „das politische Handeln und Gestalten stranguliert und degradiert, weil entweder mit dem Hinweis auf die Verfassung Tabuzonen […] geschaffen werden“ oder veränderungsbedürftige Sachverhalte „selbst mit Verfassungsrang ausgestattet und damit der politischen Gestaltung weitgehend entzogen werden.“

Das Schlusswort ..

Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik haben niemals in das Gewaltmonopol eines Staates eingewilligt, der sie unterschiedslos als Verdächtige, als potentielle Kriminelle zu behandeln trachtet. Insofern ist die Unschuldsvermutung, anders als die Äußerungen des Bundesinnenministers suggerieren möchten, sehr viel mehr als eine rechtsstaatlich unbedingt gebotene Maxime des Strafprozessrechts. Sie ist konstitutive Bedingung des Gesellschaftsvertrages, den wir als grundsätzlich freie Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat geschlossen haben. Als solche hat sie Eingang gefunden in die Grundrechtsordnung der Verfassung. Wer dort, wie der Bundesinnenminister, ihre Anwendbarkeit verneint, der verlässt den Boden dieses Vertrages und den der Verfassung gleichermaßen. Der will partout einen anderen, einen autoritären Staat, der bürgerliche Freiheiten allenfalls gewährt, statt sie als Grundlage seiner selbst zu respektieren.

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Biete Peilsender, kaum gebraucht!

Saturday, 5. January 2008

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Gestern wurden die im Vorfeld durchgeführten Razzien gegen G8-Gegner für rechtswidrig erklärt, heute wurde mir noch eine Anekdote aus der dort angewendeten Überwachung der Verdächtigen zugeschickt. Was ist passiert: ..

Drei Tage nach der Großrazzia gegen Globalisierungkritiker im Mai war der Sender am Auto eines Berliner Antifa-Mitglieds entdeckt worden. Ein ähnlicher Sender fand sich auch an einem Auto in Hamburg.
[..]
Technikbegeisterte und 007-Azubis sollten sich auf jeden Fall schon mal Samstag, den 7. Juli, 23.00 Uhr vormerken. Dann startet die Antifaschistische Linke Berlin (ALB) die Versteigerung des Peilsenders im Kulturhaus “Kato” in Berlin-Kreuzberg.

Ein lesenwerter Artikel, der auch der Frage nachgeht wem dieser Peilsender gehört. Die Antifa, welche die Versteigerung durchführt “betrachte den am Auto angebrachten Peilsender als ‘Schenkung des BKA’”.

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Heise Online berichtete heute, dass die EU-Kommission Rügen an säumige EU-Staaten verschickt hat. Der Grund: sie kommen nicht der geforderten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten nach.

Die EU-Kommission hat 19 Mitgliedstaaten offiziell gerügt, weil sie die heftig umstrittenen EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten noch nicht ins nationale Recht umgesetzt haben. Erst acht von 27 EU-Staaten hätten entsprechende Gesetze beschlossen und nach Brüssel gemeldet, wie die Kommission am heutigen Donnerstag laut dpa mitteilte. Alle säumigen Länder hätten deshalb schon Ende November Mahnbriefe erhalten.

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Datenschutz: Deutschland im Abwärtstrend

Wednesday, 2. January 2008

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Noch vor einem Jahr besetzte Deutschland den ersten Platz unter allen Ländern im Bereich Datenschutz. Der neuesten Studie von Privacy International zufolge belegt es jetzt nur noch Platz sieben, nach Portugal und Slowenien. Schlusslichter sind die neben Russland oder auch Taiwan, die USA und in Europa Grossbritannien.

Spiegel Online fasst die Kritikpunkte zusammen:

Bemängelt werden von den Datenschutzwächtern die Einführung biometrischer Daten in Reisedokumenten, die Zunahme visueller Überwachung, der immer häufigere Zugriff von Behörden auf Bürgerdaten, Mängel beim betrieblichen Datenschutz, grenzüberschreitendes Tauschen von Daten von Bürgern, Telefon- und Kommunikationsüberwachung (hier hält Deutschland EU-weit eine Spitzenposition), vor allem aber die zum Zeitpunkt der Studie nur geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung (ist inzwischen Gesetz) - und “schlechte”, soll heißen: Datenschutz-feindliche Politik seitens der deutschen Regierung.

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Wie Focus berichtet sind in Hessen im Zeitraum März 2007 bis November 2007 eine Million Nummernschilder gescannt und automatisch abgeglichen. Gefunden wurden dabei 300 Fahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung und eine Einbrecher-Truppe.

Ein Artikel auf heise online berichtet zu einer entsprechenden Klage.

Die Beschwerdeführer rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Sie bemängeln, dass der Abgleich der Nummernschilder mit derzeit rund 2,8 Millionen zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen ungezielt und ohne Anlass erfolge. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandele jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und lege den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken.

Die automatische Überwachung von Fahrzeugen ist nicht nur in Hessen umgesetzt, sondern

neben den beklagten Ländern auch Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern. Die bereits eingesetzten Geräte sind in der Lage, pro Stunde mehrere tausend Fahrzeuge informationell abzugleichen.

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